Mit einer rezenten Entscheidung vom September 20201 nahm sich der OGH erneut der sog "Kabelweitersendung" (auch: "Kabelweiterleitung") nach § 59a UrhG sowie den damit zusammenhängenden, weiteren Bestimmungen des UrhG an. Die Entscheidung enthält einige allgemeingültige, über den konkreten Anlass hinauswirkende Aussagen, die zur näheren Analyse und Beleuchtung einladen.2 Sie bietet aber auch neue Erkenntnisse zum Thema Online-Videorekorder. Nach der detaillierten Darstellung von Sachverhalt und Entscheidungsbegründung werden insb die Lizenzierungspraxis sowie dogmatische Grundlagen der Kabelweitersendung näher beleuchtet, dies auch unter Berücksichtigung der Online-SatCab-RL,3 deren Umsetzungsfrist sich dem Ende zuneigt.4