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Zur Qualität der elektronischen Übermittlung urheberrechtlich geschützter Werke in Gerichtsverfahren als öffentliche Wiedergabe - Besprechung der Entscheidung EuGH 28. 10. 2020, C-637/19 (BY [Preuve photographique])

IT-RechtMag. Anna HaselbacherjusIT 2021/2jusIT 2021, 9 Heft 1 v. 25.2.2021

Im derzeit aktuellsten Urteil zur öffentlichen Wiedergabe gem Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG (im Folgenden InfoSoc-RL) stellt der EuGH fest, dass durch die Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel per E-Mail im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen an das Gericht keine öffentliche Wiedergabe nach Art 3 InfoSoc-RL vorliegt. Der folgende Beitrag erörtert auf Grundlage des Urteils urheberrechtliche und grundrechtliche Aspekte des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten, verfahrensrelevanten Beweismitteln.

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