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Die Regulierung des Einsatzes von Algorithmen in der DS-GVO, im E-DSA und E-DMA: Hält dreifach wirklich besser?

IT-RechtCorina Kruesz, LL.M. (WU)jusIT 2021/1jusIT 2021, 1 Heft 1 v. 25.2.2021

In der Informationsgesellschaft kommen zunehmend Algorithmen zum Einsatz. Jüngste Beispiele sind die Entscheidung über die Verteilung der COVID-19-Impfdosen in den USA, die Notenvergabe für die A-Levels, die aufgrund der COVID-19-Krise nicht stattfinden konnte, im Vereinigten Königreich sowie der AMS-Algorithmus zur Prognose von Jobchancen in Österreich. Algorithmen weisen jedoch ein hohes Diskriminierungspotenzial und weitere, insb grundrechtliche Probleme auf. Der Beitrag untersucht, wie Algorithmen im Datenschutzrecht sowie in den Entwürfen des Digital Services Act (im Folgenden: E-DSA) und des Digital Markets Act (im Folgenden: E-DMA) reguliert werden (sollen) und zeigt Probleme sowie Defizite auf.

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