vorheriges Dokument
nächstes Dokument

COVID-19-Registrierungspflichten in der Gastronomie

Datenschutz & E-GovernmentRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)/Mag. Jessica Wagner, EUROLAWYER® DatenschutzteamjusIT 2020/85jusIT 2020, 228 Heft 6 v. 10.12.2020

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzen die Gesundheitsbehörden auch auf Registrierungspflichten in der Gastronomie. Die kompetenzbegründete Rechtszersplitterung hat dabei unterschiedlichste Lösungen der Landesgesetzgebung hervorgebracht. Der Beitrag greift einige Bundesländerregelungen heraus, um das dahinterstehende Registrierungsmodell aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten. Eine Vergleichstabelle, die in COVID-19-Zeiten nur eine Momentaufnahme zum 30. 10. 2020 sein kann, rundet die Erörterungen ab.11§ 19 Abs 2 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (SchuMaV), BGBl II 463/2020, hat mit Wirksamkeit vom 3. 11. 2020 die COVID-19-MaßnahmenVO für die Dauer des zweiten "Lockdown" aufgehoben und bestimmt, dass sie idF BGBl II 456/2020 wieder in Kraft treten soll. Damit fehlt für die Gastro-Registrierungspflichten im Zeitraum vom 3. bis 30. 11. 2020 diese Verordnungsgrundlage. Die "Gaststätten"-Regelung des § 7 SchuMaV sieht keine vergleichbaren Registrierungspflichten vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte