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EuGH: Vorratsdatenspeicherung reloaded

Datenschutz & E-GovernmentRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2020/84jusIT 2020, 224 Heft 6 v. 10.12.2020

Im Oktober 2020 hat der EuGH in drei verbundenen sowie einem weiteren Vorlageverfahren auf zusammen über 300 Randzahlen entschieden, erstmals Ausnahmen vom bisherigen Verbot des allgemeinen und unterschiedslosen Protokollierens von digitalen Nutzerspuren zuzulassen. Es bleibt zwar bei einem Verbot pauschaler Vorratsdatenspeicherung (VDS), doch räumt das Urteil den Ermittlern neue Befugnisse ein. Das könnte die Diskussion auch in Österreich wieder befeuern.11Vgl statt vieler Seiser, Zur (neuerlichen) Speicherung von Daten auf Vorrat - alles auf Anfang?, ZIIR 2016, 18 mwH zur bisherigen Rsp. Der vorliegende Beitrag erörtert die Anlassfälle und mögliche Auswirkungen für ein künftiges Modell einer abgestuften Vorratsdatenspeicherung aus datenschutz- und telekommunikationsrechtlicher Perspektive.

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