Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzen die Gesundheitsbehörden auch auf Registrierungspflichten in der Gastronomie. Die kompetenzbegründete Rechtszersplitterung hat dabei unterschiedlichste Lösungen der Landesgesetzgebung hervorgebracht. Der Beitrag greift einige Bundesländerregelungen heraus, um das dahinterstehende Registrierungsmodell aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten. Eine Vergleichstabelle, die in COVID-19-Zeiten nur eine Momentaufnahme zum 30. 10. 2020 sein kann, rundet die Erörterungen ab.1