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Der Unternehmensbegriff der DS-GVO

Datenschutz & E-GovernmentIng. Mag. Dominik PossertjusIT 2020/54jusIT 2020, 150 Heft 4 v. 24.8.2020

Der Unternehmensbegriff ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)11Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO), ABl L 2016/119, 1 idF L 2018/127, 2. von besonderer Bedeutung, denn für Unternehmen sind bei Verstößen Strafen von bis zu 2 % bzw 4 % des gesamten Jahresumsatzes möglich. Es scheint allerdings, als wäre der Unternehmensbegriff der DS-GVO nicht einheitlich. Wer ist also mit "Unternehmen" gemeint, wer kann als "Unternehmen" bestraft werden? Dieser Beitrag untersucht, wie der Unternehmensbegriff der DS-GVO definiert ist und in welchem Verhältnis er zur österreichischen und zur europäischen Rechtsordnung steht. Soweit iF Artikel und Erwägungsgründe genannt sind, beziehen sie sich auf die DS-GVO.22Der Autor bedankt sich bei Univ.-Prof i.R. Dr. Gunter Nitsche für Anregungen und Diskussionen.

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