Der Unternehmensbegriff ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)1 von besonderer Bedeutung, denn für Unternehmen sind bei Verstößen Strafen von bis zu 2 % bzw 4 % des gesamten Jahresumsatzes möglich. Es scheint allerdings, als wäre der Unternehmensbegriff der DS-GVO nicht einheitlich. Wer ist also mit "Unternehmen" gemeint, wer kann als "Unternehmen" bestraft werden? Dieser Beitrag untersucht, wie der Unternehmensbegriff der DS-GVO definiert ist und in welchem Verhältnis er zur österreichischen und zur europäischen Rechtsordnung steht. Soweit iF Artikel und Erwägungsgründe genannt sind, beziehen sie sich auf die DS-GVO.2