Inkassoinstitute verarbeiten anlässlich ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Vielzahl bonitätsrelevanter Informationen über das Zahlungsverhalten betroffener Personen. Für Auskunfteien über Kreditverhältnisse liefern diese Daten einen immensen Mehrwert für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung solcher Bonitätsdaten soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.