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Das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene

Aktuelles: Zur Corona-Pandemieao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar JahneljusIT 2020/33jusIT 2020, 88 Heft 3 v. 25.6.2020

Dieser Kurzbeitrag untersucht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene.

» Deskriptoren: Datenschutzrecht; Ergänzungsregister; Electronic Government

» Normen: VO (EU) 2016/679: Art 6 Abs 1 lit c, Art 17 Abs 1; DSG: § 1 Abs 2; E-GovG: § 6 Abs 4; Ergänzungsregisterverordnung

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