Geuer/Wollmann beschäftigten sich in ihrem Beitrag in der jusIT (2020/6, 18) mit der Verarbeitung von pseudonymen Daten unter besonderer Berücksichtigung von Konstellationen der gemeinsamen Verantwortung bzw Auftragsverarbeitung und attribuieren der Pseudonymisierung unter gewissen Umständen eine anonymisierende Wirkung. Dass dieses Ergebnis nicht unumstritten ist, soll dieser Beitrag aufzeigen.