Die österreichische Datenschutzpraxis beurteilt die Rolle des (gerichtlich oder behördlich) bestellten Sachverständigen in durchaus unterschiedlicher Weise. Ausgehend von einem jüngst veröffentlichten Erkenntnis1 versucht der folgende Beitrag eine Abgrenzung und eine Einschätzung der unterschiedlichen Konsequenzen zu skizzieren.