BGB: §§ 306a, 307
UWG (Deutschland): §§ 3a, 4a, § 5 Abs 1 S 1 und S 2 Nr 2, § 7 Abs 1, § 8 Abs 1, Abs 3 Nr 3
In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung