VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit a, Art 6 Abs 1 lit f, Art 7, 13, 14, 35, 37
Feststellung mehrerer Verstöße gegen die DS-GVO durch Verletzung der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, durch gesetzwidrige Einwilligungserklärungen, durch Verletzung der Informationspflichten und durch die Unterlassung der Prüfung der Notwendigkeit von Datenschutz-Folgenabschätzungen.