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Zum Personenbezug der Verarbeitung von Identifikatoren zur Wiedererkennung von Benutzern im World Wide Web

Datenschutz & E-GovernmentDipl.-Ing. Christoph Diemberger, LL.B., LL.M.jusIT 2018/85jusIT 2018, 243 Heft 6 v. 21.12.2018

Viele etablierte Internetangebote des World Wide Web sind bestrebt, dem jeweiligen Besucher einen personalisierten Gesamteindruck zu vermitteln, zB in inhaltlicher oder in optischer Hinsicht. Um ein personalisiertes Internetangebot bereitzuhalten, braucht der Websitebetreiber einen Mechanismus, um wiederkehrende Benutzer zu erkennen, sie voneinander zu unterscheiden und sie mit einem serverseitig vorgehaltenen, benutzerspezifischen Datensatz zu verknüpfen. Eine Möglichkeit, diese Funktionalität herzustellen, ist eine vorangegangene Registrierung (zB mittels Username, Password) des Benutzers für das entsprechende Web-Angebot. Eine andere - für den Benutzer intransparentere Möglichkeit - ist die Verwendung sog "Identifikatoren". Dieser Beitrag erörtert, ob es beim Einsatz solcher Identifikatoren zwingend zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt. Diese Beurteilung soll die Diskussion unterstützen, ob das Datenschutzregime für sich allein einen wirksamen Schutz des Internetbenutzers ermöglicht (bzw ermöglichen könnte) oder ob alternative Anknüpfungspunkte notwendig sind.

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