Dieser Beitrag widmet sich der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach der DS-GVO. Dabei werden ausgehend vom zentralen Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Art 5 Abs 1 lit a DS-GVO sowohl die generelle Regelungssystematik der Art 6, 9, 10 DS-GVO als auch der Sonderfall der Weiterverarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke nach Art 6 Abs 4 DS-GVO behandelt.