UrhG: § 5 Abs 2, § 16 Abs 3, § 40f Abs 1, § 40h Abs 3
Das Auslesen und die Veränderung der in einer Datenbank gespeicherten Daten ist keine Bearbeitung der Computerprogramme, mit denen die Datenbank befüllt oder betrieben wird.UrhG: § 5 Abs 2, § 16 Abs 3, § 40f Abs 1, § 40h Abs 3
Das Auslesen und die Veränderung der in einer Datenbank gespeicherten Daten ist keine Bearbeitung der Computerprogramme, mit denen die Datenbank befüllt oder betrieben wird.