Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob den Erben ein Zugang zum vollständigen Benutzerkonto des Erblassers und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten gegenüber einem Sozialen Netzwerkbetreiber zusteht, unter dem Blickwinkel des Erbrechts, Datenschutzrechts, Persönlichkeitsrechts und Telekommunikationsrechts. Dabei wird das Thema unter Berücksichtigung zweier aktueller Judikate in Deutschland aufgearbeitet.