Der Beitrag beleuchtet die für die juristische Praxis relevanten Aspekte des autonomen Fahrens, insb das internationale und nationale Verkehrsrecht, das verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Haftungsrecht sowie ausgewählte Fragestellungen des Datenschutzrechts bereits unter Bezugnahme auf die ab Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung. Im Verkehrsrecht sind insb die derzeitigen Bemühungen des nationalen Gesetzgebers zwar positiv zu bewerten, aber noch nicht ausreichend für eine umfassende Einführung von selbstfahrenden Fahrzeugen - hier ist in Zukunft auch vermehrt der europäische Gesetzgeber gefragt. Für die Geltendmachung von verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen bestehen bei autonomen Fahrzeugen erhebliche Schranken, im Rahmen der verschuldensunabhängigen Haftung finden sich aber diverse Ansatzpunkte, wie eine Haftung argumentiert werden könnte. Die meisten der von autonomen Fahrzeugen erhobenen bzw verwendeten Daten sind identifizierbar und somit personenbezogen. Eine Rechtfertigung für eine solche Datenverarbeitung könnte auch ohne explizite Einwilligung in den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung erblickt werden.