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OGH: Zur Unlauterkeit bei der Verwendung von Kundendaten durch ehemalige DienstnehmerInnen

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2017/32jusIT 2017, 62 Heft 2 v. 27.4.2017

UWG: § 1 Abs 1 Z 1

Die Auswertung von Geschäftsgeheimnissen und Betriebsgeheimnissen durch ehemalige DienstnehmerInnen ist nur dann unlauter, wenn dies durch besondere Umstände begründet wird; dies ist zB der Fall, wenn

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