RL 2005/29/EG : Anh I Z 14
Eine Verkaufsförderungsmaßnahme kann auch dann als irreführende Geschäftspraktik nach Anh 1 Z 14 der RL 2005/29/EG (sog "Schneeballsystem") eingestuft werden, wenn zwischen den Beiträgen, die neue Mitglieder an das System zahlen, und den Vergütungen, die die bereits vorhandenen Teilnehmer beziehen, nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht.