Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Bilddaten (Fotografien, Videos) "automatisch" immer als sensible Daten einzustufen sind, und kommt zum Ergebnis, dass dies nicht zutrifft, sondern immer darauf abgestellt werden muss, was auf dem Bildmaterial zu sehen ist und zu welchem Zweck dieses verarbeitet werden soll. Dies nicht nur im geltenden Recht, sondern auch im kommenden Art 9 DS-GVO.