UWG: § 7 Abs 1 und 2, § 5 Abs 1
Einladungs-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung iSd § 7 Abs 2 Nr 3 dUWG dar.