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OGH: Zur urheberrechtlichen (Un-)Zulässigkeit des Verlinkens auf Webradios

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2016/48jusIT 2016, 104 Heft 3 v. 27.6.2016

UrhG: §§ 17, 18a, 76a

§ 76a UrhG umfasst sowohl das drahtlose als auch das draht- bzw kabelgebundene Weitersenden der Programme eines Webradios.Ein bloßes Verbot führt nicht zur Unzulässigkeit der Verlinkung, vielmehr muss die faktische Zugänglichkeit objektiv an bestimmte Bedingungen (wie zB Entgeltzahlungen, aber auch Abwarten einer sog "Preroll-Werbung") gebunden sein.

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