UrhG: § 1 Abs 1, § 5
Die statistische Einmaligkeit einer Schöpfung reicht für einen Urheberrechtsschutz nicht aus.Schriftarten können urheberrechtlich geschützte Werke sein, doch sind die Anforderungen hierfür hoch, da der bekannte Formenschatz reich ist und viele Restriktionen für ihre praktische Nutzbarkeit bestehen, welche den Gestaltungsspielraum einengen.