Die Frage nach der Unionsrechtskonformität des "Medienprivilegs" wurde im Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil in der Rs C-73/07 (Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia) aus dem Jahr 2008 kontrovers diskutiert. In jüngster Zeit hatten sich auch die österreichischen Rechtsschutzeinrichtungen mehrmals mit Fragen der Anwendbarkeit des Medienprivilegs zu befassen, ohne aber das Problem der Unionsrechtskonformität anzusprechen. Diese zunehmende praktische Relevanz des Medienprivilegs wird zum Anlass genommen, die Frage der Richtlinienkonformität neuerlich zu untersuchen, um die Möglichkeit einer richtlinienkonformen Interpretation schließlich entgegen der mittlerweile herrschenden Meinung negativ zu beantworten. Abschließend wird ein kurzer Ausblick auf die zu erwartenden Entwicklungen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung gegeben.