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EuGH: Informationspflicht bei Datenübermittlungen zwischen Verwaltungsbehörden

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2016/13jusIT 2016, 27 Heft 1 v. 19.2.2016

RL 95/46/EG : Art 10, Art 11, Art 13

Die Art 10, 11 und 13 der DS-RL 95/46/EG stehen nationalen Maßnahmen entgegen, die die Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats an eine andere Verwaltungsbehörde und ihre anschließende Verarbeitung erlauben, ohne dass die betroffenen Personen von der Übermittlung und der Verarbeitung unterrichtet wurden.

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