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Informationspflicht bei der Datenübermittlung zwischen Verwaltungsbehörden - Besprechung von EuGH 1. 10. 2015, C-201/14 (Bara u.a.)

Datenschutz & E-GovernmentAo. Univ.-Prof. Dr. Dietmar JahneljusIT 2016/12jusIT 2016, 24 Heft 1 v. 19.2.2016

Dieser Beitrag bespricht das Urteil des EuGH zu C-201/14 , in welchem die näheren Voraussetzungen einer Informationspflicht des Betroffenen bei einer Datenübermittlung von einer Verwaltungsbehörde an eine andere festgelegt werden. Im Anschluss daran wird erörtert, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Rechtsschutz in Österreich bei Nichtbeachtung von § 24 DSG 2000 hat.

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