KMG: § 1 Abs 1 Z 1, § 5
KSchG: § 1 Abs 1
Bei einem Wertpapier-Angebot im Internet ist es möglich, den Adressatenkreis durch Disclaimer abzugrenzen. Ein solcher Disclaimer setzt eine eindeutige Gestaltung voraus und muss seiner Aufmachung nach als ernst gemeint aufzufassen sein.