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OGH: Zur Abmahnung von Access-Providern nach § 81 Abs 1a UrhG

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiterin: Veronika BeimrohrjusIT 2015/77jusIT 2015, 190 Heft 5 v. 30.10.2015

UrhG: 81 Abs 1a

RL 2001/29/EG : Art 8 Abs 3

Die im Zuge des Verfahrens erhaltene Klarheit über die Rechtsverletzung ersetzt auch für Access-Provider das in § 81 Abs 1a UrhG normierte Erfordernis der vorherigen Abmahnung.

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