UrhG: §§ 40 ff, §§ 76c ff
Die für eine geschützte Datenbank wesentliche Investition umfasst nicht den Aufwand für die Datenerzeugung.UrhG: §§ 40 ff, §§ 76c ff
Die für eine geschützte Datenbank wesentliche Investition umfasst nicht den Aufwand für die Datenerzeugung.