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OLG Innsbruck: Zum Missbrauch von Paysafecards und der Frage ihrer Eigenschaft als selbstständige Wertträger

IT-Recht JudikaturOLGBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2015/59jusIT 2015, 151 Heft 4 v. 21.8.2015

StGB: §§ 146, 147, 148, 148a

Paysafecards sind selbstständige Wertträger. War der Vorsatz des Täters nicht darauf gerichtet, die Paysafecards selbst herauszulocken, sondern den PIN-Code zu deren Aktivierung auszuspähen, scheidet Betrug aus und das Verhalten des Täters ist nach § 148a StGB zu qualifizieren (RIS-Justiz RI0100023).

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