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Zum "StRÄG 2015" und den Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts

IT-RechtUniv.-Ass. Mag. iur. Diana Maria Carina BernreiterjusIT 2015/52jusIT 2015, 128 Heft 4 v. 21.8.2015

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die in der Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts, welche nach dem Beschluss des Nationalrates vom 7. 7. 2015 mit 1. 1. 2016 in Kraft treten werden. Wesentliche Neuerungen bringen neben der Anhebung der Wertgrenzen und der Harmonisierung der Strafdrohungen vor allem die Neufassung des § 118a StGB sowie die Einführung neuer Tatbestände (§ 107c StGB, § 241h StGB), Qualifikationen (§ 126a Abs 3 und 4 StGB, § 126b Abs 3 und 4 StGB, § 147 Abs 1 Z 1 StGB), Privilegierungen (§ 166 StGB), Legaldefinitionen (§ 70 StGB, § 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 74 Abs 1 Z 11 StGB) und eines neuen Erschwerungsgrundes (§ 33 Abs 1 Z 8 StGB).

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