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EuGH: Direktübertragungen von Sportereignissen fallen nicht unter Art 3 Abs 2 InfoSoc-RL 2001/29/EG

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2015/36jusIT 2015, 96 Heft 3 v. 18.6.2015

RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 2 lit d

RL 2006/115/EG : Art 8

Direktübertragungen sind keine öffentliche Zugänglichmachung, weil ihnen das Element des Abrufs von Orten und zu Zeiten nach Wahl der NutzerInnen fehlt.

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