RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 2 lit d
RL 2006/115/EG : Art 8
Direktübertragungen sind keine öffentliche Zugänglichmachung, weil ihnen das Element des Abrufs von Orten und zu Zeiten nach Wahl der NutzerInnen fehlt.RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 2 lit d
RL 2006/115/EG : Art 8
Direktübertragungen sind keine öffentliche Zugänglichmachung, weil ihnen das Element des Abrufs von Orten und zu Zeiten nach Wahl der NutzerInnen fehlt.