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Medieninhaber als Hostprovider?

IT-RechtUniv.-Prof. Dr. Elisabeth StaudeggerjusIT 2015/34jusIT 2015, 86 Heft 3 v. 18.6.2015

Medienunternehmen treten häufig auch als Websitebetreiber auf und sind so neben den Printmedien auch im Internet präsent. Dabei wird NutzerInnen oft angeboten, Kommentare zu Artikeln abzugeben oder eigene Beiträge auf die Plattform hochzuladen. Das wirft die Frage auf, wie weit Medienunternehmen als Plattformbetreiber für diese Inhalte Dritter haften. Das Thema wurde in mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen behandelt und auch in der Literatur bereits diskutiert.11Ausf Staudegger, Haftungsprivilegierung des Hostproviders oder Medieninhaberschaft - tertium non datur, ALJ 1/2015, 42 (<http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/36 > mwN). Der folgende Beitrag fasst die in Rsp und Lehre gewonnenen Erkenntnisse zusammen und legt die Ergebnisse auf konkrete Beispiele aus der Praxis um.

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