RL 2001/29/EG : Art 2, 4
Sowohl Papierposter als auch deren Übertragung auf Leinwand stellen Vervielfältigungsstücke eines Kunstwerks dar und sind daher nach Art 4 InfoSoc-RL 2001/29/EG zu beurteilen.Die Regel der Erschöpfung des Verbreitungsrechts ist nicht anwendbar, wenn das mit Zustimmung des Urhebers in Verkehr gebrachte Trägermedium ersetzt und die Reproduktion des geschützten Werks erneut in Verkehr gebracht wurde. Dies gilt nur dann nicht, wenn der geänderte Gegenstand insgesamt gesehen materiell gleich geblieben ist.