ABGB: §§ 914 f
UrhG: §§ 24 ff
Die uneingeschränkte Nutzungseinräumung für "Prospekte und Werbung" umfasst alle zur Verfügung stehenden Medien, wie zB TV, Internet usf.ABGB: §§ 914 f
UrhG: §§ 24 ff
Die uneingeschränkte Nutzungseinräumung für "Prospekte und Werbung" umfasst alle zur Verfügung stehenden Medien, wie zB TV, Internet usf.