ZaDiG: § 27 Abs 6
RL 2007/64/EG : Art 4 Z 7 und 8, Art 52 Abs 3
Art 52 Abs 3 ZaDi-RL ist dahin auszulegen, dass er auf die Nutzung eines Zahlungsinstruments im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und seinem Kunden als Zahler Anwendung findet.