Urheberrechtsrelevante Nutzungen setzen grundsätzlich "Öffentlichkeit" voraus, deren Vorliegen sich im Schulbereich in Österreich in Form der sog "Schulöffentlichkeit" etabliert hat. Lernplattformen werden jedoch idR zugangsbeschränkt angeboten. Ein Zugriff auf die Inhalte ist prinzipiell nur für SchülerInnen bzw Studierende mittels persönlicher Login-Daten möglich. Dieser Beitrag untersucht die in Österreich nach hM anerkannte "Schulöffentlichkeit" iZm elektronischen Lernplattformen kritisch auf ihre Vereinbarkeit mit der aktuellen Rsp des EuGH.