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EuGH: Löschungspflichten von Suchmaschinenbetreibern (Google)

Datenschutz & E-Government JudikaturEuGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2014/53jusIT 2014, 111 Heft 3 v. 23.6.2014

RL 95/46/EG : Art 2 lit b und d, Art 4 Abs 1 lit a und c, Art 12 lit b, Art 14 Abs 1 lit a

GRC: Art 7, 8

1. Die Tätigkeit einer Suchmaschine, die darin besteht, von Dritten ins Internet gestellte oder dort veröffentlichte Informationen zu finden, automatisch zu indexieren, vorübergehend zu speichern und schließlich den Internetnutzern in einer bestimmten Rangfolge zur Verfügung zu stellen, ist - sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten - als "Verarbeitung personenbezogener Daten" einzustufen. Der Betreiber der Suchmaschine ist als für diese Verarbeitung "Verantwortlicher" anzusehen.

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