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OGH: Verkehrsauffassung bei Top-Level-Domains

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2011/102jusIT 2011, 218 Heft 6 v. 23.12.2011

ABGB § 43

1. Welchen Eindruck ein Ortsname iVm einer bestimmten Top-Level-Domain auf den Internetnutzer vermittelt, ist eine Rechtsfrage nach § 43 ABGB, die nach objektiven Maßstäben zu lösen ist, für die allerdings die auf Tatsachen beruhende Verkehrsauffassung maßgeblich ist.

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