vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGH: Haftung beim Domainparking

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2011/83jusIT 2011, 173 Heft 5 v. 27.10.2011

BGH 18. 11. 2010, I ZR 155/09 (Domainparking)

1. Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt.

MarkenG (Deutschland): §§ 14, 15

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte