ABGB: §§ 862a, 1168a
Bei Erstellung und Weiterleitung von CAD-Plänen ist im Rahmen der gebotenen Sorgfalt der ArchitektInnen die Übermittlung von Informationen über die verwendete Software (Versionsnummer und Formate) nötig.
ABGB: §§ 862a, 1168a
Bei Erstellung und Weiterleitung von CAD-Plänen ist im Rahmen der gebotenen Sorgfalt der ArchitektInnen die Übermittlung von Informationen über die verwendete Software (Versionsnummer und Formate) nötig.