BGB: § 164, § 177 Abs 1, § 307 Abs 1
1. Erklärungen, die im Zuge der Nutzung eines fremden eBay-Accounts abgegeben werden, sind nach den Regelungen der Stellvertretung sowie den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht zu beurteilen.
BGB: § 164, § 177 Abs 1, § 307 Abs 1
1. Erklärungen, die im Zuge der Nutzung eines fremden eBay-Accounts abgegeben werden, sind nach den Regelungen der Stellvertretung sowie den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht zu beurteilen.