UrhG (Deutschland): § 69d Abs 1
RL 2009/24/EG : Art 5 Abs 1, Art 4 Abs 2
1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art 5 Abs 1 der Richtlinie 2009/24/EG ?