DSG (Schweiz): Art 4 Abs 3 und 4; Art 29 Abs 4 Satz 2
FMG (Schweiz): Art 43
1. Der Einsatz einer Software zur Erfassung von Daten für die Identifizierung der Nutzer von Filesharingsystemen ("p2p-Monitorsoftware") und deren Weiterleitung an die Rechteinhaber verstößt gegen das schweizerische Datenschutzgesetz.