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OLG Wien: Haftung von eBay für betrügerische Powerseller

IT-Recht JudikaturOLG WienBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2011/5jusIT 2011, 9 Heft 1 v. 17.2.2011

ABGB §§ 1002 ff

ECG: §§ 16, 18

1. Aufgrund massiver Warnungen und Hinweise ist der Betreiber einer Versteigerungsplattform im Internet (hier: eBay) verpflichtet, auf die nachgewiesenen Verstöße gegen die selbst aufgestellten Nutzungsbedingungen mit einer Aberkennung des Powerseller-Status zu reagieren und über den Verkäufer zumindest bis zur Klärung der Vorwürfe (hier: Lieferschwierigkeiten udgl) eine zeitweise Verkaufssperre zu verhängen.

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