ABGB §§ 1002 ff
ECG: §§ 16, 18
1. Aufgrund massiver Warnungen und Hinweise ist der Betreiber einer Versteigerungsplattform im Internet (hier: eBay) verpflichtet, auf die nachgewiesenen Verstöße gegen die selbst aufgestellten Nutzungsbedingungen mit einer Aberkennung des Powerseller-Status zu reagieren und über den Verkäufer zumindest bis zur Klärung der Vorwürfe (hier: Lieferschwierigkeiten udgl) eine zeitweise Verkaufssperre zu verhängen.