RL 97/7/EG : Art 6
BGB (Deutschland): § 312d, §§ 346, 355, 357
1. Der Verbraucher schuldet keinen Wertersatz, wenn eine im Fernabsatz bestellte Ware beim Ausprobieren an Wert verliert.
RL 97/7/EG : Art 6
BGB (Deutschland): § 312d, §§ 346, 355, 357
1. Der Verbraucher schuldet keinen Wertersatz, wenn eine im Fernabsatz bestellte Ware beim Ausprobieren an Wert verliert.