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BGH: Preisangaben in Internetangeboten

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2010/104jusIT 2010, 208 Heft 6 v. 21.12.2010

PAngV (Deutschland): § 1 Abs 1 Satz 1

UWG 2008 (Deutschland): § 4 Nr 11, § 5a Abs 2

1. Werden in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung (zB bei Internetangeboten) Preise für die beworbenen Waren genannt, muss der Endpreis iSv § 1 Abs 1 Satz 1 PAngV angegeben werden.

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