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BGH: Ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis in E-Mail-Werbung?

IT-Recht JudikaturInternationalChristina Hofmann/Elisabeth HödljusIT 2010/86jusIT 2010, 178 Heft 5 v. 29.10.2010

UWG (Deutschland): § 7

TKG 2003 § 107

1. Gem § 7 Abs 2 Nr 3 dtUWG 2004 kann E-Mail-Werbung nie durch ein mutmaßliches, sondern immer nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein.

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